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Servicebedingungen

Dieser Ferienmietvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Easy Fast Vezia, in der Person von Claudia Inselmini-Oddo (auch als „Hauseigentümer“ und „Eigentümer“ sowie „Vermieter“ und „Hausverwalter“ bezeichnet) und Ihnen, den Mietern (auch als „Mieter“ und „Gäste“ bezeichnet). Dieser Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem die Mieter ihre Reservierung online vornehmen und die Reservierung vom Hauseigentümer geprüft und akzeptiert wird. Der Hauseigentümer wird die Mieter per E-Mail benachrichtigen, wenn ihre Reservierung angenommen wurde, in der Regel nach Eingang der vollständigen Zahlung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Service für jeden zu verweigern.

In der Struktur werden nur Gäste akzeptiert, die im Voraus eine Reservierung vorgenommen haben; keine Ausnahmen. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt eine Nacht, die Höchstaufenthaltsdauer beträgt 3 Nächte.

ZAHLUNGSPOLITIK:

ZAHLER

  • Eingetragener Sitz: Via del Sole 16c, 6943 Vezia (Tessin), Schweiz

Um Ihre Reservierung zu buchen und zu halten, müssen wir die vollige Zahlung erhalten. Die Anzahlung in Höhe von 100% des Mietpreises wird bei Annahme des Vertrages durch den Vermieter fällig.

REINIGUNGS- UND WÄSCHESERVICE-POLITIK:

Das Haus ist mit Kissen, Bettwäsche, Decken, Handtüchern, Küchentüchern, Bettdecken und Handtüchern einschließlich Extras in Schränken zur Verfügung gestellt. Ein Reinigungsservice, um das Haus und die Wäsche bei Ihrer Abreise zu reinigen, ist in Ihrer Rechnung enthalten. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Abfälle in Plastiksäcken verstaut werden und dass verschmutztes Geschirr und Kochutensilien gereinigt werden. Bettwäsche, Decken, Kopfkissen, Bettdecken und Handtücher werden gestellt. Es ist Standard, dass die Betten bei Ankunft der Gäste im Rahmen des Wäsche- und Reinigungsservices gemacht werden.

MIETVERTRAG:

Wir, die Mieter (auch als „Mieter“ und „Gäste“ bezeichnet), erklären uns mit dem Folgenden einverstanden:

  1. FÄLLIGE ZAHLUNG – Alle Mietzahlungen sind gemäß dem Zahlungsplan fällig, der unter „Zahlungsbedingungen“ oben bei der Annahme der Reservierung angegeben ist.
  2. KOSTENLOSE STORNIERUNG BIS ZU 14 TAGE – Bei einer Stornierung 13 Tage oder weniger vor dem Check-in verliert der Mieter den vollen Mietbetrag. Im Mietpreis sind alle auf der Rechnung vollständig bezahlten Kosten enthalten. Der Mieter kann diesen Schaden durch den Abschluss einer Reiseversicherung oder einer Reiserücktrittsversicherung aus beliebigem Grund, die von einem Drittanbieter angeboten wird, mindern. Bei einer Stornierung ab 14 Tagen vor dem Check-in erhalten Mieter eine RÜCKERSTATTUNG des gezahlten Betrags abzüglich einer Kreditkartenbearbeitungsgebühr von 4,4 %.
  3. VORZEITIGE ABREISE – Es gibt keine Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise oder wenn der Mieter nicht erscheint.
  4. HURRICANES & TROPISCHE STURME – Es gibt KEINE RÜCKERSTATTUNG für Hurrikane, tropische Stürme oder Wetterbedingungen, auch wenn eine obligatorische Evakuierung angeordnet wurde (eine optionale Reiseversicherung wird zum Schutz des Mieters angeboten oder der Mieter kann sie über einen Dritten abschließen. Der Mieter übernimmt das Risiko).
  5. ZUSTAND DES OBJEKTS: Die Eigentümer haben nach bestem Wissen und Gewissen eine genaue Beschreibung des Objekts und seines Zustands gegeben. Der Gast versteht, dass es als reserviert „Sicht ungesehen“ betrachtet wird. Unser Reinigungspersonal wird es vor Ihrem Einzug gereinigt haben. Alle Elektro-, Sanitär- und Haushaltsgeräte sollten in einem funktionierenden Zustand sein. Das Nichtfunktionieren bestimmter Zusatzeinrichtungen wie Fernseher, Kabelfernsehen, Spiele oder Internet- und WiFi-Service ist kein Grund für eine Rückerstattung. Der Vermieter wird sich bemühen, diese Dinge zu reparieren, kann aber nicht garantieren, dass sie während des Aufenthalts der Gäste repariert werden. Wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststellen, dass das Haus nicht nach den üblichen Standards gereinigt wurde, benachrichtigen Sie bitte sofort den Eigentümer. Wir werden unser Bestes tun, um Handwerker zu beauftragen, die sich um die Probleme kümmern, aber es kann sein, dass wir an Feiertagen und Wochenenden nicht alles reparieren können. Unter keinen Umständen wird ein Teil des Mietpreises wegen des Zustands des Hauses zurückerstattet oder zurückgegeben. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, den Vermieter von jeglicher Haftung für den Zustand des Hauses freizustellen. Aufgrund der Beschaffenheit von Strandgrundstücken sind der Sand, die Treppen, die Decks und der Beton nicht immer stabil. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  6. REINIGUNG UND REPARATUREN: Bei allen Wohnungen ist die Reinigung in der Gesamtmiete enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Reinigung kein Geschirr und Kochutensilien umfasst. Falls nach Ihrer Abreise eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist, wird diese Ihrer Kreditkarte belastet. Der Gast verpflichtet sich, Haus, Möbel und Einrichtungsgegenstände in gutem Zustand zu halten. Das Entfernen, Hinzufügen oder Ändern von Möbeln ohne die schriftliche Genehmigung des Eigentümers gilt als wesentlicher Verstoß gegen diesen Mietvertrag und ist streng verboten. Der Gast ist für die Kosten des Ersatzes von Schäden an Möbeln oder Räumlichkeiten sowie für den Ersatz von fehlenden Gegenständen verantwortlich. Unter keinen Umständen dürfen Einrichtungsgegenstände oder Wäsche nach draußen gebracht werden, mit Ausnahme der in Absatz 8 ausdrücklich genannten Gegenstände.
  7. BETRETEN DER RÄUMLICHKEITEN: Mit Erlaubnis des Gastes, die hiermit erteilt wird, kann der Eigentümer oder ein Vertreter des Eigentümers die Räumlichkeiten während der angemessenen Tageszeit betreten, ohne die vorherige Erlaubnis des Gastes einzuholen, muss den Gast jedoch unmittelbar vor dem Betreten, wenn möglich, und unmittelbar danach davon in Kenntnis setzen. Zu Inventar- und Wartungszwecken kann es erforderlich sein, dass ein Angestellter der Hausverwaltung des Eigentümers die Räumlichkeiten betreten muss. Es gilt das gleiche Genehmigungsverfahren wie oben. In Notfällen können der Eigentümer oder seine Beauftragten die Räumlichkeiten jederzeit und ohne Erlaubnis des Gastes betreten, um Reparaturen zur Behebung des Notfalls durchzuführen. Wenn der Gast die Räumlichkeiten verlässt oder räumt, kann der Vermieter nach eigenem Ermessen diesen Vertrag kündigen, die Räumlichkeiten erneut betreten und das gesamte Eigentum des Gastes entfernen.
  8. UNFALLSCHADENSVERSICHERUNG – Die Mieter sind für alle Schäden an der Wohnung oder am Eigentum, die durch die Mieter verursacht werden, voll verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall oder um Fahrlässigkeit handelt.
  9. ÜBERNAHME DES RISIKOS: Es darf kein Rettungsschwimmer im Dienst sein. Dementsprechend tun Personen, die den Strand oder den Pool benutzen, dies auf eigene Gefahr und der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen. Niemand sollte allein schwimmen. Die Mieter halten die Eigentümer schadlos für alle Körperverletzungen und/oder Sachschäden, die auf dem Grundstück durch fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen der Mieter entstehen. Siehe Haftungsausschluß unten.
  10. MÖBEL: Alle Möbel müssen bei der Abreise des Gastes an ihren ursprünglichen Standort zurückgebracht werden, andernfalls wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
  11. FEHLENDE GEGENSTÄNDE – Dem Mieter werden alle fehlenden Gegenstände in Rechnung gestellt, die vernünftigerweise dem Mieter zuzuschreiben sind und nach Benachrichtigung nicht zurückgegeben werden. Der Reinigungsdienst führt nach der Abreise der Gäste eine Bestandsaufnahme/Überprüfung des Objekts durch und benachrichtigt den Vermieter über alle fehlenden Gegenstände. Der Vermieter wird die Gäste benachrichtigen, wenn Gegenstände versehentlich mitgenommen wurden, und ihnen die Möglichkeit geben, die fehlenden Gegenstände zurückzugeben.
  12. VERWENDUNG VON SICHERHEITSKAMERAS – Die Mieter nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Immobilie mit Sicherheitskameras von außen überwacht wird. Diese Kameras werden verwendet, um das Anwesen vor möglichen Einbrüchen und Diebstahl zu schützen. Es gibt KEINE Kameras im Inneren des Hauses.
  13. PERSÖNLICHES EIGENTUM: Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass jegliches persönliches Eigentum des Gastes nicht durch den Vermieter versichert ist und der Vermieter nicht für verlorenes, gestohlenes oder fehlendes Eigentum des Gastes oder nach dem Auschecken zurückgelassenes Eigentum des Gastes verantwortlich ist.
  14. SCHLÜSSEL – Bei Verlust der Schlüssel und der Torfernbedienung werden die Kosten für die Wiederbeschaffung mit CHF 300.
  15. KEINE PARTEIEN – Dies ist kein Partyhaus. Der Mieter muss 18 Jahre alt sein, um diese Ferienunterkunft zu buchen. Besondere Anlässe wie Hochzeiten, Empfänge, Familientreffen oder eine Erhöhung der Teilnehmerzahl (Gäste, die nicht auf dem Anmeldeformular eingetragen sind) müssen bei der Reservierung angegeben werden und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Eigentümers. Abschlusspartys, Partys von Studentenverbindungen und Schulabschlussfeiern sind zu keiner Zeit erlaubt. Erwachsene können nicht im Namen von minderjährigen Gästen mieten, keine Ausnahme.
  16. NICHTRAUCHEN – Dies ist eine NICHTRAUCHER-Ferienwohnung. Beweise für das Rauchen, wie der Geruch von Zigaretten-oder Zigarrenrauch in der Wohnung durch die Reinigungsmannschaft ist eine ausreichende Grundlage, um den Mieter für Rauch reinigen und Entfernung von Teppichen, AC-Kanäle & Filter und Möbel zu berechnen. Diese Art der Reinigung ist teuer und der Mieter haftet für die anfallenden Kosten der Tiefenreinigung.
  17. KEINE HAUSTIERE ERLAUBT. Wenn Sie ein Haustier(e) mitbringen, wird dieser Mietvertrag verwirkt, beendet und Kautionen werden einbehalten und eine Tiefenreinigungsgebühr wird angewendet. Keine Rückerstattung wird anwendbar sein.
  18. HÖCHSTBEWOHNUNG – Je nach Objekt beträgt die maximale Belegung zwischen 2 und 3 Erwachsenen.
  19. ZUGANG ZU DEN RÄUMLICHKEITEN – Mieter sind sich darüber im Klaren, dass der Zutritt zur Unterkunft nur den zum Zeitpunkt der Buchung registrierten Personen gestattet ist.
  20. ZUGÄNGLICHKEIT – Mieter sind sich darüber im Klaren, dass die Unterkunft nicht für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.
  21. LÄRM – Die Mieter respektieren die Ruhe von 22:00 bis 08:00 Uhr.
  22. ELEKTROFAHRZEUGE – Ladestation für Elektroautos nicht vorhanden: Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist nicht möglich.
  23. RECHNUNG – Die Rechnung wird nur auf Anfrage ausgestellt.
  24. PARKEN – Das Parken ist auf ein (1) Fahrzeug beschränkt. Ein zugewiesener Parkplatz ist mit der Miete zur Verfügung gestellt. Die Gäste MÜSSEN den zugewiesenen Parkplatz benutzen. Das Parken auf einem anderen Platz auf dem Grundstück führt dazu, dass das Fahrzeug auf Kosten des Gastes abgeschleppt wird.
  25. UNTERVERMIETUNG: Der Gast ist nicht berechtigt, die Räumlichkeiten ganz oder teilweise zu vermieten oder unterzuvermieten oder den Mietvertrag oder einen Anteil daran ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers abzutreten.
  26. CHECK-IN & CHECK-OUT
    – Der Check-in ist ab 17:00 Uhr möglich.
    – Der Check-out erfolgt bis 10:00 Uhr morgens.
  27. HOLDING OVER: Aufgrund der Art des Geschäfts des Eigentümers (kurzfristige Winter- und Sommervermietungen) versteht der Gast und wird hiermit darauf hingewiesen, dass jegliches unbefugte „Überziehen“ des Objekts über den angegebenen Mietzeitraum hinaus das Geschäft des Eigentümers ernsthaft gefährden und zu einem Verlust von Mieteinnahmen von anderen zuvor gebuchten Gästen, zu einem vorübergehenden und/oder dauerhaften Verlust von Geschäft, Firmenwert und Ruf führen könnte und unter anderem den Eigentümer zwingen könnte, eine Vereinbarung mit ähnlichen kurzfristigen Sommer- und Wintervermietungsgästen zu brechen, die während des unbefugten „Überziehens“ des Gastes Reservierungen haben könnten. In diesem Fall kann der Eigentümer den anderen Gästen gegenüber gesetzlich schadenersatzpflichtig sein. Die Gäste sollten sich darüber im Klaren sein, dass unbefugtes „Überziehen“ als Faktor für die Feststellung einer „böswilligen fortgesetzten Besetzung“ des Mietobjekts ausgelegt wurde, was den Eigentümer zu dreifachem Schadensersatz in einer unrechtmäßigen Festhalteaktion berechtigen kann. Der Gast erkennt auch an, dass das unbefugte „Festhalten“ vor Gericht als Grund für eine Klage wegen absichtlicher Beeinträchtigung des voraussichtlichen Geschäftsvorteils des Eigentümers gelten kann. Darüber hinaus berechnen wir CHF 100.00 pro Stunde nach 10:00 Uhr am Tag der Abreise.
  28. BEZIEHUNG DER PARTEIEN: Es wird ausdrücklich vereinbart und verstanden, dass die Beziehung zwischen den Parteien hierin als die eines Eigentümers und eines Untermieters oder Gastes angesehen wird, im Gegensatz zu einer Beziehung von Vermieter/Mieter. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung der Bestimmungen des Luganer (Tessin) Mietrechts auf die vorliegende Unterkunft.
  29. RECHTSMITTEL: Im Falle einer Nichterfüllung des Mietvertrags, insbesondere, aber nicht beschränkt auf das unbefugte „Vorhalten“ von Gästen oder die oben in diesem Vertrag genannten Handlungen, und zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die dem Vermieter gesetzlich zustehen, hat der Vermieter die Möglichkeit, nach schriftlicher Ankündigung oder wie es das Gesetz vorschreibt, sofort wieder einzutreten und alle Personen und Gegenstände aus den Räumlichkeiten zu entfernen. In einem solchen Fall wird der Mietvertrag gekündigt, und der Vermieter ist berechtigt, alle nach dem Gesetz zulässigen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Teil der Erwägungen dieser besonderen Vermietung und in Anerkennung der Tatsache, dass diese Immobilie das ganze Jahr über von anderen Gästen im Voraus gebucht wird, verzichtet der Gast hiermit auf alle Schadensersatzansprüche, die durch den Eigentümer verursacht werden könnten, wenn er die Räumlichkeiten wieder betritt und in Besitz nimmt oder Eigentum entfernt oder lagert, wie hierin vorgesehen, und hält den Eigentümer von Verlusten, Kosten und Schäden schadlos, die dadurch verursacht werden, und ein solches Wiederbetreten darf nicht als gewaltsames Eindringen im Sinne der Zivilprozessordnung oder anderer ähnlicher gesetzlicher Bestimmungen angesehen oder ausgelegt werden. Sollte der Vermieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, dem Gast die Räumlichkeiten zu Beginn der im Mietvertrag festgelegten Frist zu übergeben, erstattet der Vermieter die vom Gast gezahlten Beträge zurück, haftet jedoch nicht für andere dadurch verursachte Schäden.
  30. ANWALTGEBÜHREN/VERSCHULDIGUNG: Wenn eine der Parteien dieses Mietvertrags eine Klage oder ein Verfahren (einschließlich Zahlungsverzug, Nichtzahlung usw.) einleitet, hat die obsiegende Partei das Recht, von der anderen Partei zusätzlich zu allen anderen Entschädigungen, die gewährt werden können, die angemessenen Anwaltsgebühren, Kosten und Ausgaben zu erhalten, die der obsiegenden Partei in der Klage oder dem Verfahren entstanden sind.
  31. ENTSCHÄDIGUNG: Der Gast erklärt sich damit einverstanden, den Vermieter für jegliche Haftung zu entschädigen und schadlos zu halten, die vor Beendigung dieses Mietvertrags für Personen- oder Sachschäden entsteht, die durch fahrlässiges, vorsätzliches oder absichtliches Verhalten des Gastes/der Gäste verursacht wurden. Diese Entschädigungsvereinbarung entbindet den Vermieter nicht von seiner Sorgfaltspflicht, Personen- oder Sachschäden zu verhindern, wenn diese Pflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
  32. FRÜHERE VEREINBARUNGEN: Keine vorherige Vereinbarung oder Absprache, die nicht schriftlich in diesem Vertrag enthalten ist, ist wirksam. Darüber hinaus macht der Vermieter, abgesehen von dem, was hier ausdrücklich geschrieben und dargelegt ist, keine anderen oder weiteren Zusicherungen bezüglich der Art, des Charakters und der Qualität der zu vermietenden Räumlichkeiten, und keine Zusicherung gilt als existent oder wesentlich, solange sie nicht in schriftlicher Form vorliegt und von den Parteien unterzeichnet ist. Dieser Mietvertrag kann nur in schriftlicher Form geändert werden und muss zum Zeitpunkt der Änderung von den beteiligten Parteien unterzeichnet werden. Er stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem Gericht für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in vollem Umfang in Kraft.
  33. AUSWAHL DES GERICHTSSTANDS, GERICHTSSTAND, RECHT UND GERICHTSSTAND- Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit und den Gerichtsstand von Lugano, Schweiz, für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Der einzige und ausschließliche Gerichtsstand (d.h. der Ort, an dem eine Klage eingereicht werden kann) für alle Gerichtsverfahren ist im Kanton Zug. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf jedes andere Recht oder Privileg in Bezug auf die Wahl des Gerichtsstandes oder des Gerichts (d.h. Bundes- oder Landesgericht) und des Ortes, an dem die Klage eingereicht werden kann.
  34. ANWENDBARES RECHT – Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Vereinbarung ausschließlich den Gesetzen des Kantons Tessin unterliegt, ungeachtet des Wohnsitzes des Gastes.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

Die Mieter sind sich darüber im Klaren, dass die Hauseigentümer nicht für Personenschäden verantwortlich sind, die durch Ausrutschen auf nassem Pflaster oder Oberflächen verursacht werden, und dass die Mieter dafür verantwortlich sind, Vorsicht walten zu lassen, wenn Oberflächen aufgrund des Wetters oder der Verwendung von Schläuchen zum Abwaschen von Bereichen nass oder rutschig sind, und ferner, dass die Hauseigentümer nicht für Personenschäden oder Verluste oder Schäden am Eigentum der Mieter verantwortlich sind, die direkt oder indirekt durch Unwetter, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, Heizungsausfälle, Unfälle im Zusammenhang mit Feuer, Heizungen, Öfen, unzureichende Vorsichtsmaßnahmen der Mieter in nassen Bereichen oder unvorhersehbare Umstände verursacht werden.

Unter keinen Umständen werden die Mieter oder ihre Gäste die Eigentümer des Ferienhauses für Schäden oder Ansprüche jeglicher Art verantwortlich machen, die aus ihrem Aufenthalt resultieren, außer bei vorsätzlicher Schädigung.

Diese Vereinbarung und dieser Haftungsausschluss gelten für den Mieter und alle Gäste in der Gruppe des Mieters.

Ich, der Mieter, habe diesen Mietvertrag gelesen, verstanden, bin damit einverstanden und werde mich an alle darin genannten Bedingungen halten.

Diese Servicebedingungen wurde automatisch aus Italienisch übersetzt; Nur der italienische Text hat rechtlichen Wert.

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